Saalfeld. Derzeit erarbeitet die Kreisverwaltung einen Entwurf für einen Haushalt 2017. Es ist vorgesehen, diesen den Kreisgremien zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. Wann der Haushalt beschlossen und rechtskräftig ist, steht noch nicht fest. Das Presse- und Kulturamt weist jedoch darauf hin, dass bei der Kulturförderung nur Anträge berücksichtigt werden können, die fristgerecht bis zum 31. März 2017 im Presse- und Kulturamt eingegangen sind.
Eine Vergabe der Mittel kann jedoch erst erfolgen, wenn ein rechtskräftiger Haushalt vorliegt und der Kultur- und Bildungsausschuss einen Beschluss über die Verteilung der Mittel gefasst hat.
Für weitere Fragen steht Susanne Spindler, Presse- und Kulturamt, Telefon 0 36 71/8 23-2 07, zur Verfügung.
Susanne Spindler
Presse- und Kulturamt