Saalfeld. Der Landkreis hatte bei seiner Vergabe von Strom- und Gaslieferungen an einen inzwischen insolventen Anbieter keinen Entscheidungsspielraum. Darauf weist Landrat Marko Wolfram hin. Überschreiten die geschätzten Auftragswerte gewisse Grenzen müssen öffentliche Auftraggeber die EU-Vergabe-Richtlinien anwenden. Es ist nach einem standardisierten Verfahren europaweit auszuschreiben.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt diese Grenze bei 221.000 Euro netto.
Bei der Lieferung von elektrischer Energie lag der Auftragswert bei rund einer Million Euro, beim Gas bei rund 800.000 Euro. Damit ist die europaweite Ausschreibung zwingend vorgeschrieben.
Die Leistungen „Lieferung von elektrischer Energie“ und „Lieferung von Erdgas“ sind klar definiert und beschrieben. Vergaberechtsrelevante Qualitätsmerkmale sind bei diesen Leistungen nicht vorhanden. Daher ist das einzige Kriterium für die Vergabe der Preis.
Der Gesetzgeber hat bewusst vorgegeben, ab bestimmten Auftragshöhen europaweit auszuschreiben. Nur so bleibt der Begriff des europäischen Marktes keine Worthülse. Natürlich können sich alle Firmen in Europa an solchen Ausschreibungen beteiligen. Dass eine Firma einen Zuschlag nicht erhält, weil sie beispielsweise nicht aus dem Landkreis oder aus Thüringen kommt, ist rechtswidrig. Schließlich wollen auch die im Landkreis ansässigen Firmen öffentliche Aufträge außerhalb unseres Landkreises haben.
Deshalb sind auch Auswahlkriterien wie bspw. die Spendenbereitschaft der Unternehmen, nicht zulässig. Sie würden letztendlich zu sehr willkürlichen und für den Steuerzahler teureren Vergaben führen und den freien Marktzugang erschweren.
Die Firma, die den Zuschlag für die Ausschreibung erhalten hat, war am Energiemarkt aktiv, es gab keine Vorkasse. Das Unternehmen hat auch andere große und namhafte Kunden beliefert. Auch sonst gab es keinen Grund für einen Ausschluss in dem Vergabeverfahren.
Selbst bei der Bildung von kleineren Versorgungsgebieten hätte auf Grund der geschätzten Auftragswerte eine öffentliche (deutschlandweite) Ausschreibung erfolgen müssen. Auch hier wäre eine Beteiligung der nun insolventen Firma nicht auszuschließen gewesen.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt
Landkreis hat bei Vergaben kaum Spielraum
Bei Strom und Gas entscheidet allein der Preis
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