Saalfeld. Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2017 den Kreishaushalt 2018 beschlossen. Darin sind 20.000 Euro für die Kulturförderung vorgesehen. Der Haushalt ist noch nicht rechtskräftig. Das Presse- und Kulturamt weist jedoch darauf hin, dass bei der Vergabe der Kulturförderung nur Anträge berücksichtigt werden können, die fristgerecht bis zum 31. März 2018 im Presse- und Kulturamt eingegangen sind.
Eine Vergabe der Mittel kann erst erfolgen, wenn der Haushalt rechtskräftig ist und der Kultur- und Bildungsausschuss einen Beschluss über die Verteilung der Mittel gefasst hat.
Die notwendigen Formulare sowie die für die Beantragung und Abrechnung geltende Richtlinie können im Internet unter www.kreis-slf.de > Kultur und Tourismus > Kulturförderung heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht Susanne Spindler, Presse- und Kulturamt, Telefon 0 36 71/8 23-2 07, zur Verfügung.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt