Saalfeld. Künftig erhalten auch gemeinnützige Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit sowie gemeinnützige Unternehmen oder Stiftungen unter anderem im Bereich Sport und Kultur Unterstützung und Hilfe des Landes und des Bundes bei der Bewältigung der momentanen Krise. „Ich bin sehr erleichtert, dass das Land seinen Corona-Schutzschirm jetzt auch auf diese wichtigen Einrichtungen erweitert und Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee unser Anliegen bzgl. der Stiftungen aufgegriffen hat“, so Landrat Marko Wolfram.
Von der Corona-Pandemie ist auch die sportliche und kulturelle Vielfalt des Landkreises bedroht. „Institutionen, die bisher gut dastanden und überregional bekannt sind, kommen unverschuldet in Schieflage und brauchen ebenso Hilfe wie die wirtschaftlichen Bereiche.“
Ein konkretes Beispiel aus dieser Woche ist der Schieferpark Lehesten. Da dieser die finanzielle Notlage nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, hatte der Landrat am Dienstag den Leiter der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Benjamin Hoff angeschrieben. „An Einrichtungen wie die Stiftung hatte man beim Land zunächst noch nicht gedacht. Ich bin sehr froh, dass das Land seinen Soforthilfeprogramm jetzt gleich auch auf die Stiftungen erweitert hat.“
Derzeit wird im Land noch am Antragsformular gearbeitet. Ab der kommenden Woche kann bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) die Antragstellung für die Hilfen erfolgen. https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_startseite
Anpassung an die Situation auch bei der Kulturförderung des Landkreises
„Als Landkreis haben wir auch bereits bei unserer Kulturförderung reagiert und die Antragsfrist für die Vereine von Ende März auf Ende April verlängert“, so der Landrat. Damit erhalten die Antragsteller Gelegenheit, die Projekte zu verschieben und später durchzuführen. Außerdem gehören diese meist der Gruppe der besonders gefährdeten Personen an, die durch die später mögliche Abgabe ihrer Anträge, die meist im persönlichen Kontakt erfolgt, geschützt werden sollen.
Hintergrundinfo zu dem Landesprogramm „Soforthilfeprogramm Gemeinnützige Träger“
Das „Soforthilfeprogramm Gemeinnützige Träger“ ist auf Antragsteller mit wirtschaftlicher Tätigkeit beschränkt, die durch die Corona-Krise aufgrund wegfallender Einnahmen in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind, und lehnt sich weitgehend an die Regelungen im Landes-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft an.
Wie dort belaufen sich die Fördersummen – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Bei der Berechnung der Beschäftigten wird die spezifische Art der Beschäftigung bei derartigen Trägern Berücksichtigung finden. So sollen beispielsweise auch Honorarkräfte, Absolventen Freiwilliger Sozialer oder Ökologischer Jahre sowie Projektbeschäftigte in die Berechnung einbezogen werden.
Martin ModesPresse- und Kulturamt