Bad Blankenburg. Der Kreistag hat am Dienstagabend ohne Gegenstimme beschlossen, die Gebühren für Unterricht an den Musikschulen Saalfeld und Rudolstadt für den Monat April 2020 zu erlassen. Der Unterricht konnte an den beiden Standorten aufgrund der Corona-Gegenmaßnahmen seit dem 27. März nicht mehr stattfinden. Für die Schüler in den Fächern „Musikalische Früherziehung“ und „Ballett“ werden die Gebühren bis zum 31. Juli 2020 erlassen, sofern der Unterricht wegen Corona weiter nicht stattfinden darf. „Das ist ein gutes Signal für die Familien im Landkreis, die durch Corona ohnehin extrem belastet sind“, freute sich Landrat Marko Wolfram über die breite Zustimmung.
Durch die Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung 26. März 2020 wurde die Schließung der Musikschulen mit Wirkung ab 27. März verfügt. Seit dem 4. Mai ist der Individualunterricht und der Unterricht in Kleinstgruppen wieder zulässig. Unterricht in größeren Gruppen, musikalische Früherziehung und Ballett bleiben weiterhin untersagt.
Trotz der Schließung der Musikschulen haben viele Lehrer nach Alternativen gesucht, um den Schülern auf digitalem Weg Unterricht zu erteilen. Das war nicht bei jedem Schüler und nicht in jedem Fach möglich. Die so angebotene Beschulung war kein Äquivalent zu dem regulären Unterricht an den Musikschulen. Deshalb hatte die Verwaltung den Erlass der Gebühren für April und für die beiden oben genannten Fächer auch darüber hinaus vorgeschlagen.
Die Einnahmen, die dem Landkreis für den April verloren gehen, summieren sich auf rund 35.000 Euro. Dies wird kompensiert durch zusätzliche Landesmittel zur Abfederung der Coronafolgen.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt