Saalfeld. Bei den Beschäftigten der Bauaufsicht des Landkreises sind im abgelaufenen Jahr 1.754 Anträge eingegangen und zumeist abschließend bearbeitet worden. Den größten Anteil daran haben mit 538 Fällen Auskünfte zur Baulast sowie mit 544 Fällen Bauanträge, davon 435 im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Dieses Verfahren ist hauptsächlich für den Bau von Einfamilienhäusern, Garagen, Wintergärten oder auch Werbeanlagen anzuwenden.
Die Behörde bearbeitete 109 komplette Baugenehmigungsverfahren und 155 Bauvorbescheide. Letztere dienen der Feststellung, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich mit dem Baurecht vereinbar ist. Der Vorteil für Bauherren dabei ist, dass ohne größere Planungskosten vorab geprüft werden kann, ob ein Projekt überhaupt genehmigungsfähig ist. Für den eigentlichen Bauantrag ist dann eine erheblich detailliertere Planung erforderlich.
Im Landratsamt wurden im vergangenen Jahr elf Bebauungspläne und Satzungen genehmigt. Abbruchanzeigen gab es 49. In 142 Fällen erfolgte ein Kontrollbericht oder wurden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Dies betrifft unter anderem einsturzgefährdete Gebäude. Hier wird die Bauaufsicht immer öfter ersatzweise tätig, wenn die Gebäudebesitzer selbst nicht handeln oder nicht zu ermitteln sind. Der Handlungsspielraum reicht in diesen Fällen vom Aufstellen eines Zauns um das betreffende Gebäude bis hin zum Abriss, allerdings ohne Beräumung des Bauschutts. Zwangsmaßnahmen werden darüber hinaus bei Verstößen gegen die Bauordnung eingeleitet, etwa bei Schwarzbauten.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt