Saalfeld. Am 5. Februar 2019 hat der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt beschlossen, dass für KFZ-Umschreibungen, die durch Gemeindeneugliederungen notwendig werden, rückwirkend keine Gebühren mehr anfallen sollen. Das Landratsamt hatte bereits im Vorfeld rechtliche Bedenken gegen diesen Beschluss geäußert, da er nach Ansicht des Rechtsamtes gegen geltendes Bundesrecht verstößt. Aus diesem Grund hat Landrat Marko Wolfram den Vollzug des Beschlusses ausgesetzt und lässt die Rechtmäßigkeit von der Aufsicht prüfen. Daher werden weiterhin Gebühren für die Ummeldung erhoben beziehungsweise gemäß den geschlossenen Vereinbarungen den Städten und Gemeinden in Rechnung gestellt.
„Das Rechtsamt des Landratsamtes hat deutlich gemacht, warum wir diesen Beschluss für rechtswidrig halten. Natürlich ist der Kreistag in seiner Beschlussfassung frei. Aber als Landrat muss ich Beschlüsse, die ich für rechtswidrig halte, prüfen lassen“, erläutert Landrat Marko Wolfram. Wie zu Beginn der Kreistagssitzung dargelegt wurde, verstößt der Antrag nach Ansicht des Rechtsamtes gegen geltendes Bundesrecht, da sich auch die amtliche Begründung zum §55 des Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz (ThürGNGG) zur Frage der Freistellung von Kosten ausdrücklich auf dieses bezieht: „Wenn, wie zum Beispiel bei Adressenänderungen in den Fahrzeugpapieren, die Kosten aufgrund von Bundesrecht erhoben werden, richten sich die Möglichkeiten der Kostenfreistellung ebenfalls nach Bundesrecht“.
Die rechtlich mögliche Form der Kostenübernahme wurde bereits in Vereinbarungen zwischen dem Landkreis und den betroffenen Kommunen geregelt. Damit fällt für die Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgrund der Gemeindeneugliederung ummelden müssen, die Gebühr in Höhe von 12 Euro nicht an sondern wird der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vom Landratsamt in Rechnung gestellt. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürger insgesamt um einen sechsstelligen Betrag entlastet werden. „Der Kreistag hat hier einen Beschluss gefasst, der nicht für den gesamten Landkreis gut ist. Jetzt soll es so sein, dass beispielsweise Kaulsdorf, Uhlstädt-Kirchhasel und Bad Blankenburg de facto für Saalfeld, Unterwellenborn, Königsee und Rudolstadt einen Teil der Ummeldegebühren mitbezahlen. Fairplay geht anders, zumal eine Fusionsprämie in Höhe von 200 Euro pro Einwohner an die neu gegliederten Gemeinden und Städte gezahlt wurde. In Katzhütte wurde auch damit für den Kreiswechsel argumentiert, dass die großen Städte im Kreistag Entscheidungen zu ihren Gunsten auf Kosten des ländlichen Raums herbeiführen. Bei diesem Beschluss stimmt das sogar“, so Wolfram abschließend.
Arne Nowacki
Presse- und Kulturamt