Saalfeld. Auch in diesem Sommer erweist sich das Niederschlagsdefizit für den Zustand zahlreicher Bäche, Flüsse und Seen im Landkreisgebiet als besorgniserregend.
„Die Wasserstände sind derart niedrig, dass aus gewässerökologischer Sicht dringender Handlungsbedarf besteht, sollte sich die Wetterlage nicht in absehbarer Zeit ändern“, erklärt Thomas Feuerstein, Sachgebietsleiter der unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung.
Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpapparaturen für den Eigengebrauch ohne eine behördliche Erlaubnis nicht zulässig ist. „Die unerlaubte Wasserentnahme erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden“, so Thomas Feuerstein.
Sollten die dringend notwendigen Niederschläge weiterhin ausbleiben, schließt die untere Wasserbehörde des Landratsamtes weitere Verwaltungsmaßnahmen zum Schutz der Gewässer nicht aus.
Einige Nachbarlandkreise haben die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Fließgewässern bis auf wenige Ausnahmetatbestände bereits generell untersagt.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt