Saalfeld. Bei zehn tot an der Kiesgrube Etzelbach aufgefunden Schwänen wurde das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Daraufhin hat das Veterinäramt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt amtlich den Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Aus diesem Grund wird die bereits bestehende Allgemeinverfügung für die Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet um einen Sperrbezirk in einem Kilometer Umkreis und ein Beobachtungsgebiet in drei Kilometern Umkreis erweitert. Damit soll verhindert werden, dass sich die Seuche unerkannt in der Umgebung verbreitet oder verschleppt wird. Zudem soll ein weiterer Ausbruch der Seuche schnell ermittelt werden können.
Die beiden entsprechenden Allgemeinverfügungen sind ab sofort auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-slf.de > Bekanntmachungen nachzulesen und werden am Donnerstag, 16. Februar, im Bekanntmachungsteil der Ostthüringer Zeitung – Ausgaben Saalfeld und Rudolstadt – veröffentlicht.
Sowohl im Sperrbezirk wie im Beobachtungsgebiet gilt für die Besitzer von Hunden und Katzen erhöhte Sorgfaltspflicht: Sie haben sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Das gilt solange, bis das Beobachtungsgebiet aufgehoben ist.
Der Sperrbezirk umfasst
Zum Sperrbezirk wird die unmittelbare Umgebung um den Fundort erklärt: Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln wird der Ortsteil Etzelbach der Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel zum Sperrbezirk erklärt.
Wesentliche Regelungen im Sperrbezirk
Im Wesentlichen gilt im Sperrbezirk für 21 Tage, dass Hausgeflügel und Wildvögel – insbesondere kranke oder verendet aufgefundene Tiere - regelmäßig untersucht werden. Vögel, Bruteier, Geflügelfleisch und -erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen nicht aus den Vogelbeständen im Sperrbezirk verbracht werden. Die Tierhalter müssen an den Ein- und Ausgängen der Ställe Desinfektionseinrichtungen benutzen. Außerdem gelten auch die Festlegungen des Beobachtungsgebietes. Nach Ablauf der 21-Tage-Frist wird der Sperrbezirk zum Beobachtungsbezirk erklärt – dann gelten nur noch diese Festlegungen.
Die weitere Umgebung des Sperrbezirks gilt ab sofort als Beobachtungsgebiet und umfasst:
Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln wird folgendes Gebiet zum Beobachtungsgebiet erklärt – in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel die folgenden Ortsteile:
Catharinau, Kirchhasel, Kleinkrossen, Kolkwitz, Mötzelbach, Naundorf, Oberkrossen, Partschefeld, Rückersdorf, Uhlstädt, Unterhasel, Weißbach und Weißen.
Im Beobachtungsgebiet gilt:
Für das Beobachtungsgebiet gilt 15 Tage nach der Festlegung, dass dort gehaltene Vögel nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden dürfen. Bis zu 30 Tage nach der Festlegung dürfen dort gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden, Federwild darf nur mit Genehmigung gejagt werden.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt
Infomaterial: Nutzgeflügel schützen