Saalfeld. Die 6. Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes (VLÜA) vom 13.03.2017 wurde am 28.03.2017 weitestgehend aufgehoben. Damit gilt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nur für den Ortsteil Etzelbach der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel die Stallpflicht.
In der am 28. März erlassenen 7. Allgemeinverfügung hat das VLÜA als einzige verbliebene Einschränkung angeordnet, dass das Gebiet in Etzelbach bis auf weiteres Beobachtungsgebiet bleibt.
Vor zwei Wochen wurde das landesweite Aufstallungsgebot gelockert. Es erfolgten seitdem nur noch einzelne Geflügelpestnachweise in Thüringen. Die Seuchenlage hat sich weiter deutlich beruhigt.
Die 7. Allgemeinverfügung ist ab sofort unter www.kreis-slf.de > Bekanntmachungen zu finden.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt