Saalfeld. Im Landkreis waren zum Stichtag 14. September 2765 Ausländer gemeldet. Davon stammen 847 aus anderen Staaten der Europäischen Union (EU) und 1918 Personen aus Drittstaaten. Von diesen sind 1561 im Besitz eines befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels. 357 sind aktuelle Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung.
851 Personen aus Drittstaaten verfügen über einen humanitären Aufenthaltstitel, dürfen also aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen im Landkreis bleiben. Stark rückläufig ist die Zahl der Anerkennungen als Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigte. Erhielten in den ersten beiden Monaten des Jahres 111 Personen eine Aufenthaltserlaubnis durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF), waren es von März bis September 101 Personen. Sie stammen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea, Somalia und Kambodscha (1).
30 Personen, überwiegend aus Afghanistan, erhielten vom BAMF Abschiebungsverbote zuerkannt, bei denen in der Regel nach bestands- oder rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt wird. In den ersten beiden Monaten waren es 24 Personen; diese Zahl ist also auch stark rückläufig.
Weitere 30 Personen erhielten vom BAMF einen ablehnenden Bescheid mit Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung in das Herkunftsland. Dabei handelt es sich um junge Männer und junge Familien aus Afghanistan und dem Irak. Da die Klagen gegen diese Bescheide aufschiebende Wirkung haben, sind die Asylverfahren dieser Personen in der Regel noch nicht beendet.
32 Personen (aus Syrien, Eritrea und Somalia) erhielten vom BAMF einen sogenannten Drittstaatenbescheid. Das sind ablehnende Bescheide mit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung in einen anderen europäischen Staat (Griechenland, Lettland, Bulgarien, Italien, Spanien), wo ihnen bereits ein Schutzstatus (z.B. die Flüchtlingseigenschaft) zuerkannt wurde. Die BAMF-Entscheidungen sind in den meisten Fällen noch nicht rechtskräftig. In zehn Fällen wurden bereits Duldungen erteilt. In drei Fällen wurde die Abschiebung eingeleitet.
63 Personen (aus Syrien, Eritrea, Somalia, dem Irak, Algerien, Marokko, Nigeria und der Elfenbeinküste) erhielten vom BAMF einen sogenannten Dublin-Bescheid. Im Dublin-III-Verfahren hat das BAMF festgestellt, dass ein anderer am Dublin-III-Abkommen beteiligter Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Es ergeht ein ablehnender Bescheid mit der Anordnung der Abschiebung in den jeweils zuständigen europäischen Staat. Hier hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die Herstellung der aufschiebenden Wirkung kann jedoch per Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt werden. Bei etwa 30 Personen ist die Abschiebungsanordnung bereits vollziehbar, weil die Eilanträge abgelehnt bzw. nicht gestellt wurden. Sie werden bzw. wurden bis zu ihrer Abschiebung geduldet. Dabei ist die vom BAMF mitgeteilte Überstellungsfrist bei der Vorbereitung der Abschiebung zu beachten. Die Abschiebung hat in den nächsten fünf Monaten zu erfolgen.
Zwischen März und September sind 12 Personen freiwillig ausgereist (nach Albanien 6, in den Irak-3, nach Mazedonien 1 und nach Afghanistan 1). 1 Person war bereits im Februar freiwillig nach Serbien ausgereist.
13 Personen wurden im gleichen Zeitraum nach Serbien abgeschoben. 5 Personen wurden im Dublin-Verfahren nach Italien, Belgien und Schweden überstellt. 15 geplante Überstellungen, also Abschiebungen in einen europäischen Staat, mussten storniert werden, da die Betroffenen zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht anwesend waren. Darunter sind jetzt 5 Fälle von Kirchenasyl. Im Falle des Untertauchens verlängert sich die Überstellungsfrist um ein Jahr.
Im genannten Zeitraum sind 22 ausreisepflichtige Personen (abgelehnte Asylbewerber) mit Fortzug nach unbekannt abgemeldet worden, also untergetaucht. Darunter sind 12 Dublin-Fälle (aus Syrien, dem Irak, Somalia, Eritrea und Algerien) und 4 Personen, denen die Abschiebung nach Afghanistan angedroht wurde.
In 133 Fällen wurden die zunächst auf ein Jahr befristeten Aufenthaltserlaubnisse von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen mit Abschiebungsverboten bereits verlängert, ohne dass das BAMF bisher auch nur eine Anfrage der Ausländerbehörde des Landkreis zum Weiterbestehen des Schutzstatus beantwortet hat.
Familiennachzüge gab es seit dem 1. Januar 2016 von 51 Personen aus Syrien. Davon waren 16 Ehegatten, 33 Kinder und 2 Eltern der anerkannten Flüchtlinge. Dazu kommen 16 Kinder von Eltern mit humanitären Aufenthaltstiteln, denen nach der Geburt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt