Sonneberg. Im Zusammenhang mit der Eingemeindung von Lichte und Piesau in die Stadt Neuhaus am Rennweg zum 1. Januar 2019 weist die Kfz.-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Sonneberg auf folgendes hin: Von Mittwoch, dem 2. Januar 2019, bis Freitag, dem 4. Januar 2019, können in der Kfz.-Zulassungsbehörde Sonneberg noch keine Änderungen für Fahrzeuge von Haltern aus Lichte und Piesau vorgenommen werden, die bereits zugelassen sind.
Grund ist, dass die Übertragung des Fahrzeugbestands vom Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt an das neu zuständige Landratsamt Sonneberg im genannten Zeitraum noch nicht abgeschlossen ist.
Nicht betroffen sind Neuzulassungen, Außerbetriebsetzungen und Umschreibungen von außerhalb. Diese Vorgänge sind bereits ab 2. Januar problemlos möglich.
Wichtig für alle Zulassungsvorgänge ist in jedem Fall, dass die Ausweise der Fahrzeughalter aus Lichte und Piesau bereits entsprechend der neuen Adressdaten (Stadt Neuhaus am Rennweg) aktualisiert sind. Dies ist notwendig, damit Halterangaben und Zulassungsdaten übereinstimmen.
Für Rückfragen steht die Kfz.-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Sonneberg unter Telefon 03675/871-238 gerne zur Verfügung.
Michael Volk
Pressesprecher Landkreis Sonneberg