Saalfeld. In diesem Jahr sollen die „neuen“ Jugendschöffen für das Amtsgericht Rudolstadt und die Jugendkammer des Landgerichts in Gera gewählt werden, die von 2019 bis 2023 als ehrenamtliche Beisitzer in den Gerichten tätig werden sollen.
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat dabei eine Bewerberliste aufzustellen, auf der möglichst die doppelte Anzahl der benötigten Jugendschöffen steht. Damit soll auch erreicht werden, dass die gewählten Jugendschöffen aus einer ausreichenden Zahl geeigneter Bewerber bestimmt werden.
Für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bedeutet das, dass jeweils 32 Frauen und Männer als Jugendschöffen gewählt werden und dass dafür im Idealfall jeweils 64 Männer und Frauen ihre Bereitschaft für dieses Ehrenamt erklären.
Der offizielle Aufruf erfolgte im Dezember-Amtsblatt des Landkreises vom 16. Dezember 2017. Mit aktuellem Stand fehlen noch ausreichend Kandidaten. Bislang haben 5 Frauen und 4 Männer im Landkreis ihre Bereitschaft erklärt. Carola Nater und Dagmar Schaube vom Jugendamt bitten deshalb noch einmal darum: „Überlegen Sie sich doch, ob Sie Ihre erzieherischen Fähigkeiten ab dem kommenden Jahr als Jugendschöffe einsetzen wollen!“
Die Bewerbungsunterlagen können im Jugendamt des Landratsamtes abgeholt bzw. telefonisch oder per E-Mail angefordert werden. Bei persönlichen Vorsprachen wird um telefonische Terminabstimmung gebeten. Das Formular steht auch hier auf der Internetseite des Landkreises zum Herunterladen bereit.
Als Ansprechpartner stehen die beiden zuständigen Mitarbeiterinnen im Jugendamt zur Verfügung:
- Dagmar Schaube, 0 36 72/8 23-6 17 in Rudolstadt, Schwarzburger Chaussee 12, Zimmer 318, Mail: dagmar.schaube@kreis-slf.de
- Carola Nater, 0 36 71/8 23 6 11 in Saalfeld, Rainweg 81, Zimmer 305, Mail: carola.nater@kreis-slf.de
Aus organisatorischen Gründen sollten die Vorschläge und Bewerbungen spätestens bis zum 1. März 2018 im Jugendamt eingereicht werden.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt