Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftig Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440)
Auslegung der Antragsunterlagen und zugehörigen Planungen
Im Rahmen des im Betreff bezeichneten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgt die Auslegung der Antragsunterlagen und zugehörigen Planungen vom 15.01.2018 – 14.02.2018. Die Frist für Hinweise und Einwendungen endet am 28.02.2018. Hinweise und Einwendungen sind schriftlich zu richten an das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Umweltamt, Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld, oder zur Niederschrift beim Umweltamt, Schwarzburger Chaussee 12 in 07407 Rudolstadt, Zimmer 203/205.
Rudolstadt, 11.Januar 2018
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Dr. Hünefeld
Leiter Umweltamt
Die Unterlagen finden Sie hier - der Link wurde nach dem Zeitpunkt der Auslegung deaktiviert.