Saalfeld. Zu einem ersten Gedankenaustausch trafen sich am Montag Landrat Marko Wolfram und Fachbereichsleiterin Stephanie Döhler mit dem seit Mai vergangenen Jahre amtierenden Geschäftsführer der Lebensgemeinschaft Wickersdorf, Udo Wolf. Schwerpunkt des Gesprächs waren die Herausforderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz.
„Wir wollen als Einrichtung für Menschen mit Behinderung unsere Leuchtturmfunktion im Landkreis behalten“, stellte Wolf gleich zu Beginn klar. Die Lebensgemeinschaft ist Lebensort für 70 Menschen mit Behinderung, die aus dem gesamten Bundesgebiet nach Wickersdorf kommen. 103 Mitarbeiter, darunter viele junge Frauen, sind dort beschäftigt. „Damit ist die Lebensgemeinschaft auch ein Wirtschaftsfaktor für den ländlichen Raum“, betonte Landrat Marko Wolfram.
Inzwischen hat die Helga Jacobeit Stiftung Wickersdorf die Gebäude der Lebensgemeinschaft vom Land erworben. Wolf ist damit verantwortlich für vier Hektar Grundstück mit mehreren Gebäuden. Der 59-Jährige will dieses Potenzial nutzen, um dem demografischen Wandel in der Region entgegenzuwirken. Denn viele der Mitarbeiterinnen haben Familie und Kinder, hier könnte eine Kinderbetreuung vor Ort die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern. Ein weiteres Gebäude, das die Stiftung von einem anderen Träger übernommen hat, könnte ein Begegnungszentrum werden, stellt sich Wolf vor.
Eine große Herausforderung sehen er und Fachbereichsleiterin Stephanie Döhler im neuen Bundesteilhabegesetz, die dritte Reformstufe tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Mit ihr kommen wesentliche Änderungen auf die Landkreise als Träger der Eingliederungshilfe aber auch auf die Einrichtungen zu. Die Eingliederungshilfe wird künftig von existenzsichernden Leistungen getrennt. Hilfeempfänger oder deren Betreuer verfügen dann über ein eigenes Konto, über das Miete, Nebenkosten oder der Eigenbeitrag zur Essenversorgung abgerechnet werden müssen. Bisher werden die Leistungen gebündelt über die Tagessätze der Einrichtungen abgerechnet.
Die Neuregelung bedeutet also mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen, aber auch einen höheren Verwaltungsaufwand für die Landkreise und die Einrichtungen.
Peter Lahann,
Presse- und Kulturamt