Saalfeld. Ab März gelten neue Taxitarife im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Sie sind im aktuellen Amtsblatt des Landkreises vom 7. Februar auf Seite 4/5 veröffentlicht.
Die neue Taxitarifordnung ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses zwischen den Interessen der Taxiunternehmen und der Kunden. Aus Sicht der Taxiunternehmen und des Landesverbandes des Verkehrsgewerbes war eine Erhöhung wegen der steigenden Kosten geboten, die sich aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns und der Kraftstoffpreise ergeben.
Das zuständige Straßenverkehrsamt des Landkreises hatte zu den im August 2018 vorgelegten Änderungswünschen eine Anhörung durchgeführt und Stellungsnahmen von den Taxiunternehmen eingeholt. Mit den neuen Tarifen liegt der Landkreis wieder im Durchschnitt der Landkreise im Freistaat Thüringen.
Die Taxitarifordnung können Sie hier herunter laden.
Inhalt der neuen Taxitarifordnung
Taxitarifverordnung
Vierte Verordnung zur Änderung der Tarifverordnung für den Verkehr mit Taxen - Taxitarif-für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vom 18.12.2018
Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt erlässt aufgrund des § 51 Abs.1 des Personenbeförderungsgesetzes-PBefG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.August 1990 (BGBl I S 1690) mit allen Änderungen und der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Personenbeförderungswesens vom 1.April 1993 (GVBl. S.259) mit allen Änderungen folgende Verordnung:
Artikel 1
Die Tarifverordnung für den Verkehr mit Taxen-Taxitarif- für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vom 04.09.2007 (Amtsblatt Nr. 16/2007 S.8) mit 3.Änderungam10.Dezember 2014 (Amtsblatt 15/20014 S.11) wird wie folgt geändert:
Taxitarifordnung (TTO)
§ 3 Abs. 2 Tarife
Tarif I Werktag Werktags von 22.00 – 6.00 Uhr
06.00 – 22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
Grundgebühr 3,50 EUR 3,50 EUR
Wegstreckenpreis
für den 1. und 2. km 3,30 EUR 3,30 EUR
ab den 3. Km 2,20 EUR 2,30 EUR
Wartezeitentgelt 34,00 EUR 34,00 EUR
Tarif II
Wegstreckenpreis 1,10 EUR 1,20 EUR
§ 3 Abs. 3 Zuschläge
Bei Einsatz eines Großraumtaxis ist ein Zuschlag von 8,00 EUR zu zahlen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 01.03.2019 in Kraft.
Saalfeld, 18. Dezember 2018
Marko Wolfram
Landrat