Saalfeld. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt übernimmt rückwirkend die Ummeldegebühren, die durch die Adressänderungen der letzten beiden Gebietsreformen entstanden sind. Vorrangig betrifft das Saalfeld und Rudolstadt. Die beiden Städte hatten frühzeitig Verträge mit dem Landkreis zur Gebührenübernahme geschlossen, sodass sie für ihre Bürgerinnen und Bürger die Gebühren zahlten. In Unterwellenborn und besonders Königsee kam es erst später zu solchen Verträgen, sodass möglicherweise nicht alle Gebührenzahlungen durch die Kommune übernommen wurden.
Aufgrund der vollständige Übernahme durch den Kreis können nun auch die Einwohner aus dem neugegliederten Schwarzatal sowie alle, die nach dem 6. Juli 2018 die Gebühr für die Ummeldung ihres Kfz bezahlt haben, eine Gebührenerstattung beim Landratsamt beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Änderungen durch die Gebietsreform noch eine Ummeldung vornehmen müssen, sind auch ohne Antrag von der Gebühr befreit.
„Der Kreistag hat seinen Beschluss vom 5. Februar nochmals bekräftigt, daher kommen ich als Landrat wie auch das Landratsamt diesem nun nach einer rechtlichen Prüfung nach. Ich finde es gegenüber den von den Gebietsveränderungen nicht betroffenen Gemeinden nach wie vor ungerecht, ihnen über den Umweg über den Landkreis faktisch diese Kosten mit aufzubürden. Genau für solche Fälle hat das Land den jeweiligen Kommunen die Fusionsprämien gezahlt“, erklärt Landrat Marko Wolfram zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses. Hintergrund ist, dass alle Gemeinden des Landkreises dessen Haushalt durch die Kreisumlage mitfinanzieren. Dadurch bezahlen beispielsweise Kaulsdorfer einen Anteil der Gebührenrückerstattung an die neuen Rudolstädter mit.
Den Antrag für die Rückerstattung finden Sie hier.
Arne Nowacki
Presse- und Kulturamt