Saalfeld. Im Jahr 2019 wurden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt durch das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz 280 Altlastenauskünfte erteilt. Diese werden insbesondere beim Erwerb von Grundstücken eingeholt, um in Erfahrung zu bringen ob früher auf dem jeweiligen Gelände Betriebe existierten, die möglicherweise den Boden und das Wasser belasteten. Ein Beispiel hierfür wären Tankstellen.
Neben vielen anderen Genehmigungen und Prüfverfahren hat das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz weiterhin 70 wasserrechtliche Erlaubnisse zum Einleiten von Abwasser ausgesprochen. Diese sind beispielswese dann erforderlich, wenn Grundstücke nicht an das Kanalnetz angeschlossen sind, aber die Kleinkläranlagen saniert wird. Die Anzeigen zur Brunnenbohrung, vergangenes Jahr gab es knapp 60, sind sehr wichtig für die Sicherheit bei der Bohrung und für die jeweiligen Bewohner*innen: Je nach Standort können unterirdische Hohlräume existieren, wie sie zum Beispiel durch Untertagebaue entstanden sind, weshalb die die Bohrung genehmigungspflichtig ist. Das Gleiche trifft zu, wenn zum klimafreundlichen Heizen eine Erdwärmesonde gelegt werden soll, wofür immerhin 8 Bescheide erteilt wurden.
Auch wurden 27 Genehmigungsverfahren nach § 79 Thüringer Wassergesetz bzw. § 78 Wasserhaushaltsgesetz mit Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die Prüfung von baulichen Eingriffen, insbesondere in Überschwemmungsgebieten. Das kann viele verschiedene Formen umfassen, vom Bau einer Brücke, Leitungen unterhalb eines Flussbettes oder Ufermauern. Kurz gesagt: Alles, was das Abflussverhalten des Gewässers beeinflusst, muss überprüft und genehmigt werden.
Arne Nowacki
Presse- und Kulturamt
Gesamtübersicht:
- wasserrechtliche Erlaubnisse zum Einleiten von Abwasser: 70
- wasserrechtliche Erlaubnisse zum Einleiten von Niederschlagswasser kommunal: 3
- Sanierungsanordnungen Abwasser gesamt: 11
- Altlastenauskünfte: 280
- Wasserentnahmen Oberflächenwasser: 20
- Anzeigen Brunnenbohrungen: 58
- Bescheide Erdwärmesonden: 8
- Bescheide wassergef. Stoffe: 5
- Stellungnahmen TÖB: 171
- 27 wasserrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 79 Thüringer Wassergesetz bzw. § 78 Wasserhaushaltsgesetz mit Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde wurden durchgeführt
- 1 Umweltverträglichkeitsvorprüfung
- 22 Standortstellungnahmen für Vorhaben, bei denen keine wasserrechtliche Genehmigung vorgeschrieben ist,
- 3 Einvernehmenserklärungen in Baurechtsverfahren erteilt
- 15 Stellungnahmen aus der BGV- Plattform.