Saalfeld. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bestärkt die Trägern von Kindergärten, die bestehenden Spielräume bei der Betreuung zu nutzen. Das geht aus einem Schreiben des Gesundheitsamtes an die Träger hervor. So könnten durch größere Gruppen die Betreuungszeiten im Sinne der Familien verbessert werden, ohne den weiter notwendigen Infektionsschutz zu vernachlässigen. „Aus unserer Sicht kann ein angemessener Ausgleich der Interessen aller Beteiligten schon jetzt erfolgen“, sagte Landrat Marko Wolfram.
Den Trägern obliegt die Verantwortung und der Gestaltungsauftrag, innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen die Betreuung der Kinder unter Beachtung der Infektionsschutzregeln zu gewährleisten. Dabei gibt die Verordnung vor, dass feste Gruppen mit jeweils beständig zugeordneten Erziehern zu bilden sind. Eine Durchmischung der Gruppen und Erzieher hat dabei in der Regel zu unterbleiben. Diese feste Gruppenbildung sei vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden weltweiten Pandemie unbedingt einzuhalten und verhindere im Fall von auftretenden Infektionen mit dem „Corona“-Virus, dass eine unnötig große Zahl von Personen infiziert oder in Quarantäne geschickt werden muss.
Jedoch gibt die Verordnung entgegen verbreiteter Meinung keine bestimmte Gruppengröße vor. „Es besteht demnach die Möglichkeit, im Hinblick auf die derzeit bestehende gute epidemiologische Lage im Landkreis und Ihren praktischen Erfahrungen mit dem eingeschränkten Regelbetrieb, die Gruppen entsprechend Ihrer personellen und baulichen Situation in den einzelnen Einrichtungen zu vergrößern“, sagte Wolfram. Dadurch könnten den erweiterten Gruppen eine größere Zahl von Erziehern zugeordnet werden.
Aus Sicht des Landratsamtes sollte sich dadurch das benötigte Personal freilenken lassen, um die Betreuungszeiten entsprechend der Bedarfe der Eltern in den Früh- und Spätdiensten zu gewährleisten sowie auch eine den Bedürfnissen des eingesetzten Betreuungspersonals angemessene Urlaubs- und Krankheitsvertretung zu ermöglichen. Der Landrat bot bei der Ausgestaltung die Unterstützung des Gesundheitsamtes sowie der Fachberatung an.
Das durch größere Gruppen zur Verfügung stehende Personal soll nach den Vorstellungen des Landratsamtes vorrangig dazu eingesetzt werden, um eine Betreuungszeit von bis zu zehn Stunden nach Möglichkeit anzubieten, auch wenn dies über die Regelungen der Verordnung zur täglichen Betreuungszeit von 6 bis 8 Stunden hinausgeht. Dadurch ließe sich die Notwendigkeit von Einzelfallregelungen von Eltern mit gesonderten Betreuungserfordernissen reduzieren, die für die Träger besonders aufwändig zu organisieren sind. Wolfram betonte, dass die abschließende Entscheidungskompetenz selbstverständlich bei den Trägern liege.
In dem Schreiben weist das Gesundheitsamt ausdrücklich darauf hin, dass sich die epidemiologische Situation im Landkreis insbesondere im Verlauf und nach der Urlaubssaison jederzeit wieder verschärfen könne. Deshalb sei auch weiterhin auf die Einhaltung der arbeits- und infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Kinder und Mitarbeiter zu achten. Ebenso blieben die Vorgaben zum Personalschlüssel nach dem Thüringer Kitagesetz weiterhin bestehen.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt