Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtliche Grundlagen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter kreis-slf.de veröffentlichten Internetseiten des Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites barrierearm zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 03. Juni 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Das heißt, dass die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt werden und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Navigation (Eingliederung der Überschriften)
- PDF-Dokumente (Vordrucke, Berichte, Amtsblatt und andere)
- Zeitbasierte Medien (keine Text-Alternativen und Untertitel für Videos)
- Tastaturbedienung ist nicht vollständig nutzbar (fehlende Kurzbefehle)
- Web-Formulare (Suche)
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03.06.2024 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie die Gleichstellungsbeauftragte an.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter nachfolgendem Verweis.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter nachfolgender E-Mail.
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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