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Energiesparberatung
Der Bund fördert Energiesparberatungen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) vom 11.06.2012 (Bundesanzeiger BAnz AT 25.06.2012).
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden hat eine Schlüsselfunktion für das Gelingen der Energiewende. Ziel der Förderung ist es, im privaten Bereich Investitionen auszulösen, die den Energiebedarf in Wohngebäuden senken und Umweltbelastungen, insbesondere CO2-Emissionen, vermindern. Das energiepolitische Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestands in 2050 wird damit unterstützt.
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