Jugendförderung
Förderung der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stellt in seinem Haushaltsplan Fördermittel zur Unterstützung der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung.
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen
- Internationaler Jugendaustausch
- Außerschulische Jugendbildung/Multiplikatorenbildung
- Materialien und Geräte
- Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit
- Förderung von Jugendvereinen, Jugendgruppen und –initiativen (institutionelle Förderung)
- Projekte der Jugendarbeit
- Sonderzuschüsse
- Sondermaßnahmen
- Ferienspaßprogramme
Förderung Investiver Maßnahmen der Jugendarbeit
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gewährt Zuwendungen im Rahmen des Haushaltes des Landkreises. Vorhaben zum Zwecke der Jugend-/Jugendsozialarbeit können sein:
- Neubau, Um- und Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen
- Technische Ausstattung von Einrichtungen - Erstausstattung mit Mobiliar und Geräten
- In besonders begründeten Fällen auch Vorhaben des Ankaufs bereits bebauter Grundstücke, wenn die aufstehenden Gebäude dem Zwecke der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit zu dienen geeignet sind.
Förderung zu Maßnahmen der Schuljugendarbeit
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gewährt Zuwendungen im Rahmen des Haushaltes des Landkreises für Maßnahmen der Schuljugendarbeit.
- Förderfähige Ausgaben - Personalkosten
- Förderfähige Ausgaben - Sachkosten
Förderung von Jugendbeauftragten
Gefördert wird die Tätigkeit von, in Gemeinden oder Gemeindeverwaltungsverbänden dienst- oder arbeitsrechtlich beschäftigten Jugendbeauftragten, durch pauschale Zuweisungen zu den, dem kommunalen Arbeitgeber oder Dienstherrn hierfür entstehenden Personalkosten.
Förderung von Maßnahmen der Elternbildung
Es werden Projekte zur Elternbildung im Rahmen Erziehungsbeistandschaften oder sozialpädagogischer Familienhilfe gefördert.
- Fachleistungsstunden
Bitte beachten: Antrag entsprechend den Richtlinien stellen.
Struktureinheiten
-
Infomaterial
- Richtlinie - Zur Förderung von Jugendarbeit, Jugendbildung und Jugendsozialarbeit (01.01.2011)
- Richtlinie - Gewährung von Kreiszuwendungen zu investiven Maßnahmen der Jugendarbeit/-sozialarbeit
- Förderrichtlinie Schuljugendarbeit
- Richtlinie - zur Förderung von Jugendbeauftragten (01.01.2011)
- Richtline zur Förderung von Maßnahmen der Elternbildung (01.01.2013)
Quick Links
Kontakt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Jugendamt
Rainweg 81
07318 Saalfeld
Tel: 03671 823-641
Fax: 03671 823-541
Mail: jugendamt@kreis-slf.de
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier