

Thüringer Sanierungsbonus
Altes Haus sucht Anschluss
Mit dem Thüringer Sanierungsbonus
Endlich kann es losgehen!
Der Thüringer Sanierungsbonus ist ein Schlüssel für die Modernisierung von Bestandsgebäuden. Mit diesem Instrument fördert der Freistaat Thüringen zusammen mit der Thüringer Aufbaubank die Sanierung von Verfall bedrohter Immobilien, aber auch die Revitalisierung von Brachflächen in den Ortslagen von Städten und Gemeinden.
Wer wird gefördert?
Eigentümer von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswohnungen, auch, wenn darin Eltern, Großeltern, Kinder oder Enkel des Antragstellers wohnen. Es werden die Haushalte gefördert, deren Einkommen die Einkommensgrenzen nach § 10 ThürWoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
Das jährliche Haushaltsbruttoeinkommen (inkl. 60 %iger Überschreitung der Einkommensgrenze nach § 10 ThürWoFG) sollte folgende Beträge nicht überschreiten:
1-Personen-Haushalt ca. EUR 32.900
2-Personen-Haushalt ca. EUR 49.300
3-Personen-Haushalt ca. EUR 63.000
4-Personen-Haushalt ca. EUR 76.800
5-Personen-Haushalt ca. EUR 90.500
Jede weitere Person EUR 11.420
Zusätzlich je Kind EUR 2.285
Hierbei handelt es sich um das Jahresbruttoeinkommen (Richtwert) der letzten 12 Monate vor Antragstellung mit einer unterstellten Werbungskostenpauschale von EUR 1.000. Zusätzlich gibt es weitere Abzugsbeträge (erhöhte Werbungskosten, junge Ehen bzw. behinderte Personen etc.). Über Details informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt EUR 12.000 zzgl. Kinderzuschlag für
das erste Kind EUR 1.000
das zweite Kind EUR 2.000
das dritte Kind EUR 3.000
Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung in Jahresraten gestaffelt über 10 Jahre hinweg.
Ihr Weg zum Ziel
Bevor Sie mit Energie und Engagement Ihre Modernisierung / Instandsetzung Ihres Eigenheims bzw. der Wiederbebauung einer Brachfläche starten, prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses in Ihrem persönlichen Fall zutreffend sind.
Sie erfüllen diese Voraussetzungen:
- Der Erwerbsstichtag liegt nach dem 31.12.2010
- Es besteht eine Eigennutzung Ihrerseits bzw. naher Angehöriger
- Es handelt sich um ein Gebäude mit (drohendem) Leerstand bzw. eine ehemals bebaute Brachfläche
- Ihre geplanten Modernisierungs-/Instandsetzungskosten betragen mindestens EUR 50.000
- Sie haben noch nicht mit der Maßnahme begonnen
- Das Objekt befindet sich in einem Gebiet nach § 34 Abs. 1 S. 1 BauBG (innerorts)
- Ihr jährliches Haushaltsbruttoeinkommen übersteigt die Grenzen nach § 10 ThürWoFG um nicht mehr als 60 %
Antragsstellung:
Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der Thüringer Aufbaubank (Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de). Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides können Sie bereits mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Struktureinheiten
Infomaterial
Veranstaltungskalender
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