

Wohnraumförderung-Eigenwohnraum-Neubau und Bestandserwerb-Familienbaudarlehen
Wohnraumförderung - Eigenwohnraum - Neubau und Bestandserwerb - Thüringer Familienbaudarlehen
Mit dem günstigen Baudarlehen unterstützen wir vor allem Familien mit Kindern. Die Thüringer Aufbaubank macht Ihnen die Finanzierung leichter – also mehr Spielraum für die ganze Familie.
Thüringer Familienbaudarlehen
Was wird gefördert?
Schaffung von eigengenutztem Wohnraum:
- Neubau und Ersterwerb (innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung) eines Eigenheimes/Eigentumswohnung
- Zweiterwerb eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb)
- Ausbau oder Erweiterung mit Baukosten von mind. 25.000,00 €
Das Thüringer Familienbaudarlehen stellt eine anteilige Finanzierung an den Gesamtkosten dar. Eine Kombination mit dem Wohneigentumsprogramm, dem vorrangigen Darlehen der Aufbaubank oder Kapitalmarkt- und/oder Bauspardarlehen ist möglich.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
Das jährliche Haushaltsbruttoeinkommen (inkl. 60 %iger Überschreitung der Einkommensgrenzen nach §10 ThürWoFG) sollte folgende Beträge nicht überschreiten:
ca. EUR 32.900 1-Personen-Haushalt
ca. EUR 49.300 2-Personen-Haushalt
ca. EUR 63.000 3-Personen-Haushalt
ca. EUR 76.800 4-Personen-Haushalt
ca. EUR 90.500 5-Personen-Haushalt
Jede weitere Person EUR 11.420
Zusätzlich je Kind EUR 2.285
Hierbei handelt es sich um das Jahresbruttoeinkommen (Richtwert) der letzten 12 Monate vor Antragstellung mit einer unterstellten Werbungskostenpauschale von EUR 1.000. Gegebenenfalls können weitere Beiträge abgezogen werden (erhöhte Werbungskosten, junge Ehen, Personen mit Behinderung etc.).
Über Details informieren wir sie gern im persönlichen Gespräch.
Wie groß darf die Wohnfläche sein?
150 m² bei bis zu 4 Haushaltsmitgliedern zzgl. 10 m² für jedes weitere Haushaltsmitglied / Bestandserwerb: bis zu 20 % Überschreitung zulässig.
Sind Eigenleistungen zu erbringen?
Bauvorhaben können nur gefördert werden, wenn eine angemessene Eigenleistung, die mindestens 15 % der Gesamtkosten beträgt, erbracht wird. Die Eigenleistung muss sich mindestens in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten durch Geldmittel, den Wert mit Eigenmitteln bezahlter Baustoffe, den Wert des eigenen bezahlten Baugrundstücks oder Guthaben bei Kreditinstituten, insbesondere auch die aufgrund von zuteilungsreifen Bausparverträgen angesammelten Guthaben bei Bausparkassen zusammensetzen. Die Eigenleistung kann maximal bis zu einem Wert von 30.000 EUR in Form von Selbsthilfe erbracht werden.
Wie hoch sind die Darlehensbeträge?
EUR 10.000 bis EUR 50.000
Weitere Konditionen:
- Zinsfestschreibung zunächst für 5 oder 10 Jahre (Sollzins 0,25 % unter dem KfW-Wohneigentumsprogramm)
- Tilgung 3,0 % p.a.
- Auszahlung 100 %
- Nachrangige Besicherung im Grundbuch, wodurch beim Vorrang-Darlehen bessere Konditionen möglich sind
- „Bearbeitungskosten“: einmalig 1,0 % des Darlehensnennbetrages
Welche Bedingungen sind beim Neubau zusätzlich zu beachten?
Gefördert werden insbesondere:
- Haushalte mit mindestens 1 Kind (Schwangerschaftsbescheinigung zählt bereits)
- Auch ohne Kind(er), wenn Junge Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft
Bedingungen:
Bis Ablauf 10. Kalenderjahr nach Eheschließung / Eintragung der Lebenspartnerschaft und
keiner der Antragsteller hat bereits das 40. Lebensjahr vollendet
Haushalte mit mindestens 1 Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung erfolgt im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, SG Wohnungsbauförderung. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin.
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