Saalfeld. Ab Montag, 3. Mai, sind die vom Veterinäramt erlassenen Allgemeinverfügungen mit Sperrmaßnahmen und Verbringungsverboten für Geflügelhalter in den Restriktionszonen um den Ausbruchsbestand der Geflügelpest aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt darf Geflügel im gesamten Landkreis wieder im Freien gehalten werden. Die Bekanntmachung der Aufhebungen auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-slf.de > Bekanntmachungen ist am 30. April 2021 erfolgt.
Im Ausbruchsbetrieb mit einem kleinen Hühnerbestand in Rudolstadt mussten im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahmen alle Tiere getötet werden. Der Tierhalter hat umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt, die gewährleisten, dass die Infektionsgefahr von dort gebannt ist. Amtstierärztliche Untersuchungen von Geflügelbeständen haben keinen weiteren Verdacht ergeben. Zum einen wurden ausgewählte Bestände im 3km-Radius um den Ausbruchsbestand untersucht.
Untersucht wurden zum anderen die Bestände bei zahlreichen Tierhaltern im Landkreis, die Geflügel bei einem Händler gekauft hatten, der ungewollt auch infizierte Tiere in Thüringen abgegeben hat.
Zu beachten ist jedoch, dass in anderen Bundesländern noch immer die Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wird. Zur Vermeidung eines möglichen Eintrages der Seuche in ihren Bestand müssen auch Hobbyhalter von Geflügel und anderen Vögeln folgende vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen einhalten:
1. Das Angebot von Futter und Tränkwasser für Geflügel sowie die Lagerung von Futter und Einstreu dürfen nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
2. Ställe oder sonstige Standorte von Geflügelhaltungen sind gegen unbefugten Zutritt sichern.
3. Die hygienische Reinigung der Hände ist vor jedem direkten Tierkontakt erforderlich
4. Indirekter Eintragswege wie mit Schuhwerk, kontaminiertem Wasser oder verunreinigten Gegenständen müssen unterbunden werden
5. Zwischen den Aufenthaltsorten von wilden Wasservögeln und Geflügelhaltungen sind funktionierenden physischen Barrieren zu errichten
„Bei Verdachtsfällen ist weiterhin schnelles Handeln erforderlich!“ fordert Amtstierarzt Stephan Zschimmer die Geflügelhalter auf. „Das können ungewöhnlich hohe Tierverluste, Krankheitsgeschehen im Bestand, Fressunlust, Verhaltensauffälligkeiten der Tiere oder ein Einbruch der Legeleistung sein. Dann ist unverzüglich der bestandsbetreuende Tierarzt mit der Abklärung der Ursachen zu betrauen. Und die Geflügelhalter informieren parallel unser Veterinäramt unter 0 36 72/8 23-7 32.“
Martin Modes
Presse- und Kulturamt