Saalfeld. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt verzichtet auf ein Rechtsmittel im Verwaltungsgerichtsverfahren zum Bürgerentscheid in Katzhütte. „Obgleich ein oberverwaltungsgerichtliches Verfahren zu den bislang ungeklärten Rechtsfragen zur Zuständigkeit durchaus von Interesse sein könnte, ist ein praktischer Nutzen für den konkreten Fall nicht gegeben“, begründete Landrat Marko Wolfram die Entscheidung.
Die Kommunalaufsicht hatte 2018 einen Bürgerentscheid in Katzhütte zum Wechsel der Gemeinde nach Großbreitenbach wegen gravierender Mängel bei der Durchführung beanstandet. Die sachlichen Mängel hatte das Verwaltungsgericht Gera Ende 2020 in seinem Urteil bestätigt, sah aber die Kommunalaufsicht in dem Fall als nicht befugt für die Aufhebung des Entscheids. Dies hätte nach Meinung des Gerichts das Landesverwaltungsamt tun müssen. Eine Berufung war jedoch ausdrücklich zugelassen worden, um diese in Thüringen bislang nicht geklärte Frage durch das Oberverwaltungsgericht klären lassen zu können. Davon will das Landratsamt aus mehreren Gründen keinen Gebrauch machen.
Zum einen ist die zweijährige Bindungswirkung eines Bürgerentscheides Anfang Januar 2021 abgelaufen. Das heißt, unabhängig vom Ausgang eines Beanstandungsverfahrens könnte der Gemeinderat nach zwei Jahren sowieso eine neue, auch gegenteilige Entscheidung treffen. Zudem ist eine neue Sachlage eingetreten: zum 1. Januar 2019 hat sich die Landgemeinde Großbreitenbach neu gebildet und die Gemeinde Katzhütte gehört seitdem zur ebenfalls neu gegründeten VG „Schwarzatal“. Damit könnten weder der Bürgerentscheid noch der Alternativvorschlag des Gemeinderates für eine aktuelle gesetzliche Neugliederung herangezogen werden. Vielmehr müsste - basierend auf neuen Verträgen und Beschlüssen - ein neuer Antrag auf Neugliederung eingereicht werden.
Darüber hinaus sei zu bedenken, dass sich die beiden gegenüberstehenden Interessengruppen in der Gemeinde Katzhütte, die sich auch im Ausgang des sehr knappen Bürgerentscheides wiederspiegeln, in den letzten beiden Jahren weitestgehend zu einer sachlichen Arbeit zusammengefunden haben. Damit stelle sich der Abschluss des „Bürgerentscheidverfahrens“, wie er sich nunmehr durch das Urteil des Verwaltungsgerichts ergeben hat, für beide Lager weder als ‚Sieg‘ noch als ‚Niederlage‘ dar. Das ermöglicht den Blick nach vorn auf eine gelingende Zusammenarbeit im Schwarzatal.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt