Saalfeld. Der Landkreis fördert auch in diesem Jahr Ehrenamtliche bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten für das Gemeinwohl. Die Mittel stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung. Als Thema für die Verleihung des Ehrenamtspreises des Landkreises hat der Ausschuss für Kultur- und Bildung nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit das Engagement im Natur- und Umweltschutz beschlossen.
Im Landkreis gibt es seit vielen Jahren zahlreiche Menschen, die sich ehrenamtlich zum Schutz der Natur und der Umwelt engagieren. Dies geschieht auf vielfältige Arten in Vereinen, den großen Verbänden BUND und NABU, im Naturschutzbeirat des Landkreises oder auch als Pilzsachverständige. Sie setzen sich ein für den Schutz besonders bedrohter Tierarten, den Erhalt der Artenvielfalt und die Bewahrung und Pflege kostbarer Schutzgebiete. Die besondere Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in diesem Bereich würde eine konkrete Unterstützung bedeuten. Vorschläge für mögliche Preisträger sind ab sofort möglich an das Presse- und Kulturamt des Landkreises. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im Herbst statt.
Darüber hinaus können Anträge zur Ehrenamtsförderung bis zum 30. Juni an das Presse- und Kulturamt des Landratsamtes gestellt werden. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fördert hierbei auf drei verschiedenen Wegen die ehrenamtlich Tätigen. Neben der Förderung des allgemeinen Ehrenamtes für Personen, die mindestens 20 Stunden im Monat ehrenamtlich tätig sind, werden innovative ehrenamtliche Projekte gefördert. Hier können für Projekte des laufenden Jahres Mittel beantragt werden. Als dritte Fördermöglichkeit gibt es die Aufwandsentschädigung.
Die Zuwendungen werden gemäß den Richtlinien der Thüringer Ehrenamtsstiftung insbesondere gewährt für:
- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
- die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
- die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
- die Förderung von Modellprojekten.
Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativ-gruppen können Zuwendungen bekommen, wenn es sich um eine gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die unentgeltlich erbracht wird und entsprechend gewürdigt und gefördert wer-den sollte. Die Förderanträge müssen bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden.
Weitere Informationen, Vordrucke oder Beratung erhalten Sie im Presse- und Kulturamt unter
0 36 71/8 23-2 08 und im Internet unter hier https://www.kreis-slf.de/landratsamt/ehrenamt/
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt