Saalfeld/Rudolstadt. Im Mai dieses Jahres erteilte der Freistaat Thüringen der Kreismusikschule Saalfeld und der Kreismusikschule Rudolstadt die staatliche Anerkennung. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen dürfen die Musikschulen für die nächsten fünf Jahre die Bezeichnung „staatlich anerkannte Musikschule“ führen. Landrat Marko Wolfram ist erfreut: „Es ist großartig, dass die Musikschulen im Landkreis diese Bezeichnung tragen dürfen. Es zeigt, dass in unseren Musikschulen kontinuierlich pädagogisch wertvoller Unterricht stattfindet und ausschließlich durch Lehrkräfte mit musikpädagogischer Befähigung unterrichtet wird. Durch die staatliche Anerkennung wurde die hohe Qualität unserer Kreismusikschulen vom Freistaat Thüringen bestätigt.“
Das Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen wurde im letzten Jahr im Landtag beschlossen, da die Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat eine wichtige Institution der kulturellen Bildung darstellen. Mit dem Gesetz wurden eine jährliche Fördersumme von 6 Millionen Euro und erstmalig konkrete Qualitäts-, Angebots- und Personalstandards in den Schulen festgelegt.
Nach dem Gesetz wird die Landesförderung nur gewährt, wenn sich der Landkreis in angemessener Höhe an den Gesamtausgaben der Musik- und Jugendkunstschulen beteiligt. Deshalb hat der Landkreis für die Kunstwerkstatt e.V. Jugendkunstschule in Rudolstadt im Bereich der Kulturförderung eine eigene Haushaltsstelle geschaffen, um die Förderung der hiesigen Jugendkunstschule sicherzustellen.
Franziska Ehms
Presse- und Kulturamt