Saalfeld. Die Untere Denkmalschutzbehörde unternimmt zur Erhaltung des Kulturpalastes in Unterwellenborn die rechtlich möglichen Schritte. Sicherungsmaßnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde sind nicht notwendig. Das ist das Fazit einer Antwort der Unteren Denkmalschutzbehörde auf Fragen der Fraktion BFL und der Gemeinde Unterwellenborn. Die Gemeinde hatte vor allem die Verkehrssicherheit des Gebäudes als gefährdet eingeschätzt und ein stärkeres Einschreiten der Denkmalbehörde und Bauaufsicht gefordert.
Die Untere Bauaufsicht bewertet den Kulturpalast im derzeitigen Zustand als standsicher. Auch grenze das Gebäude "Kulturpalast Unterwellenborn" nicht unmittelbar an öffentliche Verkehrsflächen, weshalb die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet sei. Die nächste öffentliche Verkehrsfläche im Norden ist etwa 35 Meter und die westlich gelegene Heinrich-Heine-Straße etwa 110 Meter vom Gebäude entfernt. Der Kulturpalast wird bis auf eine circa 3 Meter breite und 28 Meter lange Zufahrt vollständig durch ein Privatgrundstück umschlossen.
Die Zufahrten zum Objekt sind durch Absperrband, Barrieren oder durch Bauzäune mit der Aufschrift "Zutritt verboten" gesperrt. Damit hat/haben der oder die Eigentümer zum Ausdruck gebracht, dass der Zugang zum Gebäude und auf das Grundstück nicht gestattet ist. Sofern Personen sich bewusst über dieses Verbot hinwegsetzen oder sich widerrechtlich Zugang zum privaten Objekt und Grundstück verschaffen, nähmen sie eine mögliche Gefährdung, die durch das Gebäude ausgehen kann, bewusst in Kauf. Was die geforderte Sicherung des Gebäudes angeht, verweist die Untere Bauaufsicht deshalb auf die Pflichten des Eigentümers. Ein Einschreiten der unteren Bauaufsicht sei deshalb aktuell nicht notwendig.
Denkmalrechtlich besteht für den Eigentümer keine Pflicht, das Denkmal, zudem auch der Park gehört, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Betreten setzt daher das Einverständnis des Eigentümers voraus, welches nicht vorliegt und was wie oben beschrieben auch nach außen hin deutlich gemacht wurde.
Denkmalrechtlich wird der Zustand des Kulturpalasts aufgrund unterlassener Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen als gefährdet eingeschätzt. Das denkmalrechtliche Verfahren hierzu laufe seit Anfang 2022. Dazu musste sich die Bauaufsicht im Juni 2022 Zugang zum Gebäude erzwingen, um eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Eine weitere Überprüfung der Schäden erfolgte im Februar 2023. Eine geforderte Auflistung der einzelnen Maßnahmen lehnt das Landratsamt aus Gründen des Datenschutzes und wegen des laufenden Verfahrens ab, vorrangig gehe es jedoch um die Wiederherstellung einer funktionierenden Entwässerung des Gebäudes. Aufgrund des Denkmalschutzgesetzes kann der Landkreis das Gebäude jedoch nur vor dessen Gefährdung bewahren. Die Erhaltungsanordnung ist inhaltlich auf Maßnahmen zu beschränken, die einen Erhalt des Denkmals noch sichern, ohne den denkmalfachlichen Idealzustand zu erreichen.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt