Fahrerlaubnis-Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
mitzubringen sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- Sehtest (bei den Fahrerlaubnisklassen A, B, BE, AM, L, S und T)
- augenärztliche und allgemeinmedizinische Bescheinigung nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE)
- Erste Hilfe-Nachweis
- vom Antragsteller muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt werden (wird an die Führerscheinstelle geschickt
- ggf. Eignungsüberprüfung erforderlich
Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Ist eine Eignungsüberprüfung notwendig, entstehen je nach Aufwand und Einzelfall erhebliche Mehrkosten.
Kosten:
- 98,40€ Teilgebühr bei Antragstellung
- 44,80€ bei Erteilung der Fahrerlaubnis
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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