Internationaler Führerschein
mitzubringen sind:
- bei Erledigung durch einen Beauftragten-formlose Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate) vom Antragsteller
- 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- EU-Kartenführerschein in Kopie
Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Sollte noch kein EU-Kartenführerschein ausgestellt worden sein, ist ein Umtausch erforderlich.
Kosten:
- 15,00€
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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