Umtausch Alt-Führerscheine (vor 1999 ausgestellt), Namensänderung oder Korrektur
mitzubringen sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original (Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate) ggf. Urkunde über Namensänderung
- 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- bisheriger Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift (nur erforderlich wenn der Führerschein nicht vom Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt bzw. den ehemaligen Kreisen Saalfeld, Rudolstadt oder Neuhaus ausgestellt wurde)
Der Antragsteller muss persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und seinen Hauptwohnsitz in unserem Landkreis haben.
Hinweise zum Umtausch der Führerscheine
Der Umtausch erfolgt gestaffelt in 2 Stufen:
- Stufe - Umtausch der Papierführerscheine bis 2025
- Stufe - Umtausch der Scheckkartenführerscheine (Plastikkarten) ab 2026
Der Umtausch der Papierführerscheine richtet sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers bzw. der Inhaberin.
Bis zum 19. Januar 2024 besteht nur für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 die Umtauschpflicht. Deshalb werden derzeit nur die aktuell ablaufenden bzw. schon abgelaufenen Papierführerscheine umgetauscht.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein – unabhängig von diesem Stufenumtausch bzw. von der Art des Dokumentes (Papierführerschein oder Scheckkartenführerschein) - erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Weitere Informationen zum stufenweisen Umtausch der Führerscheindokumente werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Kosten:
- 30,40€
Struktureinheiten
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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