Jugendleiter-Card in Thüringen - Juleica
Informationen zur Jugendleiter-Card in Thüringen
- Die Jugendleiter-Card ist vornehmlich für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit bestimmt.
- Sie dient dem Inhaber insbesondere zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer in der Jugendarbeit und zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird.
- Die Jugendleiter-Card wird nach A und B unterschieden.
- Der Antragsteller für die Jugendleiter-Card A muss derzeitig und/oder perspektivische eine kontinuierliche Jugendleitertätigkeit ehrenamtlich ausüben. Die Mindestdauer der Grundausbildung beträgt 35 Stunden.
- Der Antragsteller für die Jugendleiter-Card B muss derzeitig und/oder perspektivische eine temporäre Tätigkeit als Jugendleiter ausüben. Die Mindestdauer der Grundausbildung beträgt 25 Stunden.
- Die Jugendleiter-Card wird für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt.
- Für die Ausstellung ist u. a. das Jugend- und Sozialamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Fachdienst Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit zuständig.
- Hier können sich alle Interessenten für eine Ausbildung zur Jugendleiter-Card anmelden (Tel. 03671/823-537).
- Die entsprechenden Grundausbildungen werden von verschiedenen freien Trägern der Jugendhilfe Thüringenweit angeboten.
Ansprechpartner
- Frau Burckhardt - SB Richtlinienförderung, Jugendamt (Tel. 03671 823-640)
- Frau Gowin-Backhaus - Leiterin SG Jugend und Familie, Jugendamt (Tel. 03671 823-644)
Infomaterial
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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