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Befreiung Rundfunkgebühren (GEZ)
Autor/Quelle | Hauptamt |
veröffentlicht | 18.02.2013 |
Dateiformat | PDF-Dokument (zum Lesen ist das Programm Acrobat Reader erforderlich!) |
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Wer ist zuständig: Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio, 50656 Köln
Antrag stellen auf Befreiung/Ermäßigung
- Schriftliche Anträge bei ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln, stellen
- Der ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Antrag ist mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice zu senden.
- Die Bescheiderteilung erfolgt ausschließlich über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
- Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Bei der Neuregelung des Befreiungsverfahrens hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass bei der Beantragung der Befreiung/Ermäßigung der entsprechende Nachweis der leistungsgewährenden Behörde nicht immer rechtzeitig vorliegt. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Befreiung/Ermäßigung auch rückwirkend zu erhalten, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung.
- Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandratio ein, erfolgt die Befreiung/Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrages.
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