Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungspaket ist ein von der Bundesregierung aufgelegtes Programm mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche zu fördern und zu unterstützen.
Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld); Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen.
Bei den Leistungen zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Fristen
Beantragte Leistungen aus dem Bildungspaket werden ab Antragsdatum gewährt.
(Sonderregelungen bei Kinderzuschlag)
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsformulare werden im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, in den Bürgerbüros der Städte Saalfeld und Rudolstadt und im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt ausgegeben und wieder entgegengenommen.
Der Antrag ist für jedes Kind einzeln unter Angabe der bezogenen Sozialleistung und Aktenzeichen unter Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides schriftlich vorher zu stellen. Mit dem Antrag können mehrere Leistungen beansprucht werden.
Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe
Tel.: 03671 823-528
Wird Ihr Antrag genehmigt, können sie folgende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen:
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