Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungspaket ist ein von der Bundesregierung aufgelegtes Programm mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche zu fördern und zu unterstützen.
Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld); Sozialhilfe nach dem SGB XII, dem Asylbewerber Leistungsgesetz, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen.
Bei den Leistungen zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Fristen
Beantragte Leistungen aus dem Bildungspaket werden ab Antragsdatum gewährt.
(Sonderregelungen bei Kinderzuschlag)
Der Antrag ist für jedes Kind einzeln unter Angabe der bezogenen Sozialleistung und Aktenzeichen unter Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides schriftlich vorher zu stellen. Mit dem Antrag können mehrere Leistungen beansprucht werden.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Den erforderlichen Antrag finden Sie hier:
Grundantrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe
Die digitale Antragstellung ist derzeit leider noch nicht möglich. Die Dateien stehen Ihnen daher zum Druck bereit.
Wird Ihr Antrag genehmigt, können sie folgende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen:
- Gemeinschaftliches Mittagessen
- Persönlicher Schulbedarf
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (mit seperatem Antragsformular)
- Eintägige und mehrtägige Ausflüge / Klassenfahrten (mit seperatem Antragsformular)
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
Quick Links
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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