Bildungs- und Teilhabepaket: Eintägige und mehrtägige Ausflüge / Klassenfahrten
Eintägige und mehrtägige Ausflüge / Klassenfahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Ihr Kind kann an eintägigen Ausflügen (beinhaltet auch Eintritt für Theater, Besichtigungen, Ausstellungen, Museum) und mehrtägigen Fahrten teilnehmen, die von der Kindertageseinrichtung oder Schule organisiert sind und dafür die tatsächlichen Kosten erstattet bekommen. Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badebekleidung).
Der Antrag ist mit Bekanntwerden des Ausfluges bzw. der Fahrt zu stellen.
Die Kosten werden direkt an den Anbieter oder die Schule/Kindertageseinrichtung ausgezahlt.
Voraussetzungen:
- das Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder
- ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung
- bei mehrtägigen Fahrten Bestätigung der Kindertageseinrichtung bzw. Schule über Art, Dauer und Kosten der Fahrt
- Antrag
Struktureinheiten
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Infomaterial
- Formular: BuT - Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Formular: BuT - Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung
- Formular: BuT - Anlage für gemeinschaftliches Mittagessen
- Formular: BuT - Anlage für Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung
- Formular: BuT - Anlage zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Formular: BuT - Anlage für die Schülerbeförderung
- BuT - Informationen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen
- Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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