Bildungs- und Teilhabepaket: Gemeinschaftliches Mittagessen
Gemeinschaftliches Mittagessen
Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Schule und Hort (ohne Frühstück, Vesper und zusätzliche Getränke) werden vollständig übernommen.
Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart ist.
Die Abrechnung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung erfolgt direkt mit dem Anbieter.
Voraussetzungen:
- das Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder
- das Kind bekommt Kindertagespflege (z. B. Tagesmutter) oder
- ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung
- Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder Schule müssen ein entsprechendes Angebot bereithalten
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