Bildungs- und Teilhabepaket: Gemeinschaftliches Mittagessen
Gemeinschaftliches Mittagessen
Erbracht wird ein Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Schule und Hort (ohne Frühstück, Vesper und zusätzliche Getränke).
Der Zuschuss zum warmen Mittagessen wird direkt an den Anbieter bzw. an die Einrichtung gezahlt. Der Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag (Kosten der Haushaltsersparnis).
Voraussetzungen:
- das Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder
- das Kind bekommt Kindertagespflege (z. B. Tagesmutter) oder
- ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung
- Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder Schule müssen ein entsprechendes Angebot bereithalten
- Nachweis über die monatlichen Kosten
- Antrag
Struktureinheiten
-
Infomaterial
- Formular: BuT - Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Formular: BuT - Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung
- Formular: BuT - Anlage für gemeinschaftliches Mittagessen
- Formular: BuT - Anlage für Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung
- Formular: BuT - Anlage zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Formular: BuT - Anlage für die Schülerbeförderung
- BuT - Informationen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen
- Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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