Bildungs- und Teilhabepaket: Lernförderung
Lernförderung
Mit der außerschulischen Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien schulischen Angebote sind vorrangig zu nutzen. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels (Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau) gefährdet ist und eine kurzfristige Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht. Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden. Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die entstehenden Kosten hierfür übernommen.
Ein Bedarf kann aber nur berücksichtigt werden, wenn eine notwendige Lernförderung nicht bereits im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe über das Jugendamt aufgrund besonderer Fallgestaltung erfolgt.
Die Kosten werden direkt an den Anbieter überwiesen. Die Lernförderung gilt für ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.
Voraussetzungen:
- das Kind ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung
- Bestätigung der Schule, dass nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen; Versetzungsgefährdung muss vorliegen
- Antrag
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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