Bildungs- und Teilhabepaket: Persönlicher Schulbedarf
Persönlicher Schulbedarf
Damit Ihr Kind mit den nötigen Lernmaterialien (Stifte, Hefte, Schulranzen, Wasserfarben etc.) ausgestattet ist, wird Ihnen zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt. Die Auszahlung in Höhe von 70 Euro erfolgt zum 1. Schulhalbjahr im August 2011. Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres im Februar 2012 werden nochmals 30 Euro ausgezahlt. Danach erfolgt die Auszahlung fortlaufend jeweils zum Schuljahres- und Halbjahresbeginn ohne Antragstellung.
Empfänger von SGB II – Leistungen erhalten diesen Zuschuss direkt vom Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt mit den laufenden Leistungen ohne gesonderte Antragstellung.
Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen einen entsprechenden Antrag für die Erstgewährung dieses Zuschusses stellen. Da der Zuschuss direkt an Sie ausgezahlt wird, ist uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen.
Voraussetzungen:
- ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung
- für Wohngeld und Kinderzuschlagsempfänger Antragserfordernis mit Mitteilung der Bankverbindung
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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