Bildungs- und Teilhabepaket: Persönlicher Schulbedarf
Persönlicher Schulbedarf
Damit Ihr Kind mit den nötigen Lernmaterialien (Stifte, Hefte, Schulranzen, Wasserfarben etc.) ausgestattet ist, wird Ihnen zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt.
Die Auszahlungshöhe beträgt mit Stand 2025 im ersten Schulhalbjahr 130,00 € und im zweiten Schulhalbjahr 65,00 €. Diese Beträge können durch den Gesetzgeber in Folgejahren jährlich angepasst werden.
Nach Erstantrag erfolgt die Auszahlung fortlaufend jeweils zum Schuljahres- und Halbjahresbeginn ohne Antragstellung.
Voraussetzungen:
- ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung
- Bezug von
- Wohngeld oder Kinderuschlag; Antragserfordernis mit Mitteilung der Bankverbindung
- Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII; Zahlung von Zuschuss direkt durch den zuständigen sozialen Leistungsträger
- Sozialleistungen nach dem Asylbewerber Leistungsgesetz; Zahlung von Zuschuss durch die für Auszahlungen berechtigte Stelle
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