Bildungs- und Teilhabepaket: Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
Es wird auf Antrag ein Zuschuss gewährt (wenn die Fahrkarte auch für andere Fahrten genutzt werden kann) oder es werden die Kosten übernommen, wenn zum Beispiel mit der Monatskarte ausschließlich der Schulbus genutzt wird.
Voraussetzungen:
- das Kind ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung
- Beförderung zur nächstgelegenen Schule ist erforderlich
- Kosten werden nicht von Dritten (z. B. Landkreis) übernommen
- Nachweis über die angefallenen Kosten
- Antrag und Mitteilung der Bankverbindung
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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