Bildungs- und Teilhabepaket: Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus diesem Profil eine besondere inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt; dies sind insbesondere Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale Schulen, und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung.
Voraussetzungen:
- das Kind ist Schüler/Schülerin einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, jünger als 25 Jahre und erhält keine Ausbildungsvergütung
- Beförderung zur nächstgelegenen Schule ist erforderlich
- Kosten werden nicht von Dritten (z. B. Landkreis) übernommen
- Nachweis über die angefallenen Kosten
- Mitteilung der Bankverbindung
- Antrag
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