Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Bei allen anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit; Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten.
Die Kosten dafür werden direkt an den Anbieter bzw. Verein überwiesen.
Voraussetzungen:
- das Kind ist nicht älter als 18 Jahre
- Nachweis über Vereinsmitgliedschaft oder Aktivität
- Antrag
Struktureinheiten
-
Infomaterial
- Formular: BuT - Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Formular: BuT - Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung
- Formular: BuT - Anlage für gemeinschaftliches Mittagessen
- Formular: BuT - Anlage für Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung
- Formular: BuT - Anlage zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Formular: BuT - Anlage für die Schülerbeförderung
- BuT - Informationen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen
- Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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