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Kita-Gebühren
Das Sachgebiet Finanzielle Hilfen/Unterhalt ist für die Ausgabe und die Entgegennahme der Anträge zuständig und übernimmt die Bearbeitung der Anträge.
Zum Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättengebühren benötigen wir folgende Belege:
- Gebührenbescheid des Trägers der Kindertagesstätte
- Einkommensnachweise der Eltern des Kindes, die mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, ob verheiratet oder nicht, wie:
- Arbeitseinkommen der Mutter /des Vaters (die jeweils drei aktuellsten Belege)
- Arbeitslosengeldbescheid/ Bescheid über ALG II
- Bescheid über Unterhaltsgeld nach AFG, einschließlich Kinderbetreuungskosten
- Belege über andere Einkünfte, wie Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld/ einmalige Zuwendungen des Arbeitgebers/ Ausbildungsvergütung/ BAFÖG/ Renten/ Nebenverdienste/ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
- Nachweise über Unterhalts/- bzw. Unterhaltsvorschusszahlungen für Kinder oder/und Ehegattenunterhalt
- Inanspruchnahme sonstiger regelmäßiger Sozialleistungen (Kindergeld/ Elterngeld/ Wohngeld/ Lastenzuschuss)
Das Einkommen des Ehepartners bzw. des Partners in eheähnlicher Gemeinschaft, der nicht leiblicher Elternteil des Kindes ist, wird nicht benötigt, wohl aber die Angabe, dass der Antragsteller mit weiteren Personen zusammen lebt (d.h. alle Haushaltsangehörigen sind anzugeben).
- Nachweise über monatliche Belastungen, wie:
- vollständigen Mietvertrag zum Nachweis der Wohnkosten (Angabe der Kaltmiete, d.h. keine Heiz- bzw. Warmwasserkosten und der allgemeinen Nebenkosten/ Grundsteuern/ Gebäudeversicherung bei Wohneigentum)
- Nachweis außergewöhnlicher Belastungen (z.B. Unterhaltszahlungen für weitere nicht im Haushalt lebende Kinder/Ehegattenunterhalt/andere gesetzliche Verpflichtungen)
- Nachweise über notwendige Versicherungen (Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Kinderunfall-, Kranken- und Rentenversicherung bei Privatversicherten u.ä.)
- Nachweis zu berufsbedingten Aufwendungen (Fahrtkosten/ Fahrtkilometer (einfache Strecke)/ Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden)
- Zinsnachweise von Banken über Baudarlehenskredite für selbst genutztes Wohneigentum
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