

Unterhaltsvorschuss
Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung, Unterhalt zu bezahlen, nicht nach, kann beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Der ausfallende Unterhalt wird zumindest zum Teil ausgeglichen. Der Unterhalt wird dem alleinerziehenden Elternteil für das Kind sozusagen als Vorschuss gezahlt und später von dem unterhaltspflichtigen Elternteil wieder zurückgefordert.
Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate innerhalb der ersten zwölf Lebensjahre bezahlt.
Das Kind erhält Unterhaltsvorschuss
- wenn es das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und vom anderen Elternteil nicht, teilweise oder nur unregelmäßig Unterhalt erhält.
Mitzubringen sind:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter
- ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- ggf. amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
Struktureinheiten
Quick Links
-
Thüringer Zuständigkeitsfinder - Unterhaltsvorschuss
Kontakt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Finanzielle Hilfen / Unterhalt
Rainweg 81
07318 Saalfeld
Tel: 03671 823-641
Fax: 03671 823-541
Mail: jugendamt@kreis-slf.de
Ansprechpartner
Buchstabe B und T
Tel: 03671 823-623
Buchstabe A, F, G, W, X und Y
Tel: 03671 823-678
Buchstabe P, S und V
Tel: 03671 823-625
Buchstabe H, D und Z
Tel: 03671 823-656
Buchstabe L und R
Tel: 03671 823-677
Buchstabe C, E, Sch und St
Tel: 03671 823-624
Buchstabe M, N, O und Q
Tel: 03671 823-626
Buchstabe I, J, K und U
Tel: 03671 823-622
Veranstaltungskalender
Saalfeld und Umgebung
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierSaalfeld/ Rudolstadt/ Bad Blankenburg
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier