Grundsicherung
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- im Alter ab vollendetem 65. Lebensjahr oder
- bei dauerhafter Erwerbsminderung ab vollendetem 18. Lebensjahr
auf Antrag Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch.
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht, soweit der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder aus Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehe- bzw. Lebenspartners beschafft werden kann.
Keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen,
- die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt haben,
- wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt,
- wenn einzusetzendes Vermögen über den geschützten Betrag von 2.600 EUR (plus 614 EUR für den Ehe- oder Lebenspartner) hinaus vorhanden ist. Nach dem Vermögensverbrauch kann ein Antrag gestellt werden.
Die Grundsicherung umfasst:
- den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz. Die Regelsätze umfassen die laufenden Leistungen für Ernährung, hauswirtschaftlichen Bedarf inkl. Haushaltsenergie sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu gehören laufende Leistungen für Beschaffung von Wäsche, Hausrat, für Instandsetzung von Kleidung, Schuhen und Hausrat sowie für Körperpflege und Reinigung. Seit 01.01.2011 beträgt der Regelsatz für den Haushaltsvorstand 364 EUR.
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- ggf. Mehrbedarfszuschläge z.B. für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G", "aG" und kostenaufwendige Ernährung sowie
- ggf. Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Erstinformation und Versendung der Erstanträge bei Renteneintritt erfolgt durch den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Zuständig für Bearbeitung der Anträge, Beratung und Ausgabe von Wiederholungsanträgen sowie Auszahlung der Leistungen ist das Sachgebiet Sozialleistungen zum Lebensunterhalt im Landratsamt, Rainweg 81, 07318 Saalfeld. Wir beraten sie gern und helfen beim Ausfüllen der Grundsicherungsanträge
Infomaterial
Quick Links
KONTAKT
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sozial- und Teilhabeamt
Rainweg 81
07318 Saalfeld
Tel: 03671 823-645
Fax: 03671 823-370
Mail: sozialamt@kreis-slf.de
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
finden Sie hierRennsteig-Schwarzatal
finden Sie hierNaturparkverwaltung Leutenberg
finden Sie hier