Wohngeld
Sie können Ihre aktuellen Wohnkosten mit Ihrem Einkommen kaum stemmen? In diesem Fall kann das Wohngeld eine Unterstützung sein.
Das Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen um angemessenes und
familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern.
Seit dem 1.1.2023 ist das Wohngeld-Plus Gesetz in Kraft. Durch diese Wohngeld-Reform haben deutlich mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld.
Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen bestritten wird.
Wer kann Wohngeld bekommen?
- Mieter einer Wohnung, eines Zimmers (Untermieter), eines Hauses, Personen die über ein mietähnliches Dauerwohnrecht verfügen sowie Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses (drei oder mehr Wohnungen) als Mietzuschuss
- Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss
- Mietzuschuss für Heimbewohner
Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen.
Wenn Sie auch Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig decken können, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt bzw. an das Sozialamt/ Grundsicherung beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt.
Quick Links
- Wohngeld - Th. Zuständigkeitsfinder
KONTAKT
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sozial- und Teilhabeamt
Rainweg 81
07318 Saalfeld
Tel: 03671 823-645
Fax: 03671 823-370
Mail: sozialamt@kreis-slf.de
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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