Wohngeld
Wohngeld auf Antrag wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens für Familien, einzelne Familienmitglieder oder Alleinstehende gewährt, wenn diese ihre Wohnkosten nicht aus eigenem Einkommen aufbringen können.
Die Leistung erfolgt als
- Mietzuschuss u.a. für den Mieter einer Wohnung und für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen),
- Lastenzuschuss u.a. für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist abhängig
- von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe der Miete bzw. Belastung unter Beachtung der Höchstbeträge gemäß Wohngeldgesetz und
- dem monatlichen Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), wenn bei der Leistungsberechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
Keinen Wohngeldanspruch haben alleinstehende Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende, die Mietbeihilfen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhalten. Stehen allen Haushaltsmitgliedern BAföG- bzw. SGB III- Leistungen (außer Darlehen) dem Grunde nach zu, besteht ebenfalls kein Wohngeldanspruch.
Zuständig für die Bearbeitung des Wohngeldantrages und Auszahlung des Wohngeldes für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, außer den Städten Saalfeld und Rudolstadt mit eigenen WG-Stellen, ist das Sachgebiet Grundsicherung/Wohngeld im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Rainweg 81, 07318 Saalfeld. In der Wohngeldstelle und in den Bürgerbüros beraten wir Sie gern und helfen beim Ausfüllen der Wohngeldanträge
In unserer Wohngeldstelle und in den Bürgerbüros des Landratsamtes in Saalfeld und Rudolstadt aber auch in den Stadtverwaltungen und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises können Sie alle notwendigen Formulare erhalten und diese dort ausgefüllt wieder abgeben.
Struktureinheiten
Quick Links
- Wohngeld - Th. Zuständigkeitsfinder
KONTAKT
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sozial- und Teilhabeamt
Rainweg 81
07318 Saalfeld
Tel: 03671 823-645
Fax: 03671 823-370
Mail: sozialamt@kreis-slf.de
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