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Anträge
In der Wohngeldstelle und in den Bürgerbüros des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt, in den Stadtverwaltungen Saalfeld und Rudolstadt sowie in allen Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises können Sie auch alle notwendigen Formulare erhalten und diese ausgefüllt dort wieder abgeben.
Nach § 7 WoGG sind Empfänger von staatlichen Transferleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen.
Im Folgenden finden Sie Ressourcen und Vorgaben für die Stellung eines Wohngeldantrages:
Weitere Formulare finden Sie hier.
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