Wohngeldantrag für Lastenzuschuss
In Wohngeldantrag zum Lastenzuschuss - Checkliste erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Nachweise und Angaben, die Sie erbringen müssen. Zudem stehen das Formblatt zur Wohnflächenberechnung, die Ergänzenden Angaben zum Wohngeldantrag und die Hinweise zum Datenschutz zum Druck für Sie bereit.
- Wohngeldantrag zum Lastenzuschuss - Checkliste
- Formblatt zur Wohnflächenberechnung
- Ergänzenden Angaben zum Wohngeldantrag
- Hinweise zum Datenschutz
Hinweise:
- Nachweise für monatliche Ausgaben und Einnahmen (Mietzahlungen, Gehaltszahlungen, Unterhaltszahlungen usw.) werden entweder für die letzten 3 Monate oder 6 Monate vor der Antragstellung erwartet.
- Nicht zutreffende Nachweise aus der Checkliste müssen nicht erbracht werden.
- Die ergänzenden Angaben zum Wohngeldantrag müssen nicht an die Behörde versandt werden, wenn keine der darin genannten Angaben auf Sie zutrifft.
- Die Hinweise zum Datenschutz müssen nicht an die Behörde versandt werden.
Der Wohngeldstelle kann bereits vorab ein formloser Antrag in Form eines Telefonates, eines Briefes oder einer E-Mail unter Angabe einiger Informationen zur Identitätsfeststellung gestellt werden. Ab der Angabe des Bedarfes wird im Falle der Antragsgenehmigung gerechnet und die durch das Verfahren ausgesetzten Zahlungen werden rückwirkend getätigt.
Wenn die oben genannten Angaben und Nachweise Ihnen vorliegen, können Sie Ihren Wohngeldantrag stellen. Senden Sie diesen postalisch an die Wohngeldstelle des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt.
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Wohngeldstelle
Rainweg 81
07318 Saalfeld / Saale
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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