Wohngeldantrag für Mietzuschuss
Hier finden Sie alle ressourcen, die notwendig sind, um einen Wohngeldantrag stellen zu können.
In Wohngeldantrag zum Mietzuschuss - Checkliste erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Nachweise und Angaben, die Sie erbringen müssen. Zudem stehen die Vermieterauskunft zum Wohngeldantrag, die Ergänzenden Angaben zum Wohngeldantrag und die Hinweise zum Datenschutz zum Druck für Sie bereit.
- Wohngeldantrag zum Mietzuschuss - Checkliste
- Vermieterauskunft zum Wohngeldantrag
- Ergänzenden Angaben zum Wohngeldantrag
- Hinweise zum Datenschutz
Hinweise:
- Nachweise für monatliche Ausgaben und Einnahmen (Mietzahlungen, Gehaltszahlungen, Unterhaltszahlungen usw.) werden im Regelfall für die letzten 3 oder 6 Monate vor der Antragstellung von allen Erwerbstätigen Haushaltsmitgliederen erwartet.
- Die für Sie nicht zutreffenden Nachweise aus der Checkliste müssen nicht erbracht werden.
- Die ergänzenden Angaben zum Wohngeldantrag müssen nicht erbracht werden, wenn keine der darin aufgeführten Angaben auf Sie zutrifft.
- Die Hinweise zum Datenschutz müssen nicht an die Behörde versandt werden.
WICHTIG: Der Wohngeldstelle kann bereits vorab ein formloser Antrag in Form eines Telefonates, eines Briefes oder einer E-Mail unter Angabe einiger Informationen zur Identitätsfeststellung gestellt werden. Im Falle der Antragsgenehmigung wird mit dem Datum des formlosen Antrags gerechnet und die durch das Verfahren ausgesetzten Zahlungen werden rückwirkend getätigt.
Wenn die oben genannten Angaben und Nachweise Ihnen vorliegen, können Sie Ihren Wohngeldantrag dann förmlich stellen. Dazu senden Sie diesen postalisch an die Wohngeldstelle des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt.
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Wohngeldstelle
Rainweg 81
07318 Saalfeld / Saale
Veranstaltungskalender
Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg
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